Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 24. November 1951 über den späteren Beginn der Rechtsfolgen unterlassener Wasserbucheintragungen.

Zusammenfassung


261. Verordnung: Späterer Beginn der Rechtsfolgen unterlassener Wasserbucheintragungen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 24. November 1951 über den späteren Beginn der Rechtsfolgen unterlassener Wasserbucheintragungen.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes vo...

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