Zusammenfassung
108. Bundesgesetz: Strafprozessnovelle 2000
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz geändert werden (Strafprozessnovelle 2000)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel IÄnderung der Strafprozessordnung Die Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2000, wird wie folgt geändert:1. Im § 35 Abs. 2 wird die Wendung „zu einer Nichtigkeitsbeschwerde, einer Berufung oder einer Beschwerde“durch die Wendung „zu einem Rechtsmittel oder einem Rechtsbehelf“ ersetzt.2. Dem § 84 wird folgender Abs. 2a eingefügt:„(2a) Die Behörde oder öffentliche Diensts...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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