Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Juni 1988 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 3 Abs. 1 des Rechtspraktikanten-Ausbildungsbeitragsgesetzes verfassungswidrig war

Zusammenfassung


347. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 3 Abs. 1 des Rechtspraktikanten-Ausbildungsbeitragsgesetzes verfassungswidrig war

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Juni 1988 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 3 Abs. 1 des Rechtspraktikanten-Ausbildungsbeitragsgesetzes verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-...

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