Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8.bis 11. September 2003 in Wien

Bundesgesetzblatt Nr. 91/2004, 2. August 2004Sonstiges (insbesondere Staatsverträge) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8.

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8.bis 11. September 2003 in Wien

91.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

ABKOMMEN

ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION ÜBER DIE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE UND DEN DER ORGANISATION GEWÄHRTEN RECHTSSTATUS ANLÄSSLICH DER ABHALTUNG DER DREIUNDFÜNFZIGSTEN TAGUNG DES REGIONALKOMITEES FÜR EUROPA VOM 8. BIS 11. SEPTEMBER 2003 IN WIEN

Die Weltgesundheitsorganisation (nachstehend als die Organisation bezeichnet) und

die Republik Österreich (nachstehend als Österreich bezeichnet),

getragen von dem Wunsch der Einladung durch Österreich zur Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa der Weltgesundheitsorganisation vom 8. bis 11. September...

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