Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 12. März 1979 über die Studienordnung für das Studium der Rechtswissenschaften (Rechtswissenschaftliche Studienordnung)

Zusammenfassung


148. Verordnung: Rechtswissenschaftliche Studienordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 12. März 1979 über die Studienordnung für das Studium der Rechtswissenschaften (Rechtswissenschaftliche Studienordnung)

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 2. März 1978, BGBl. Nr. 140, über das Studium der Rechtswissenschaften in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr.

177/1966, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 458/1972 und 561/1978 wird verordnet:

I. ABSCHNITT Allgemeines Einrichtung

§ 1. Das Studium der Rechtswissenschaften ist an den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Linz einzurichten.

II. ABSCHNITT Diplomstudium Studienabschnitte und Studiendauer

§ 2. (1) Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus zwei Studienabschnitten.

Der erste Studienabschnitt umfaßt zwei, der zweite Studienabschnitt sechs Semester.

(2) Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in die Rechtswissenschaften, der Einführung in jene sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächer, die eine Grundlage für das Studium der Rechtswissenschaften darstellen,

sowie der Vermittlung jener rechtshistorischen Kenntnisse, die f...

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