Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 9. Juli 1982, mit der die Rechtswissenschaftliche Studienordnung geändert wird

Bundesgesetzblatt, 09 Juli 1982 (Nr. 325/1982)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


325. Verordnung: Änderung der Rechtswissenschaftlichen Studienordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 9. Juli 1982, mit der die Rechtswissenschaftliche Studienordnung geändert wird

Auf Grund des Bundesgesetzes über das Studium der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 322/1982 in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 458/1972, 561/1978, 332/1981 und 112/1982

wird verordnet:

Artikel I Die Rechtswissenschaftliche Studienordnung,

BGBl. Nr. 148/1979, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 3 hat zu lauten:

„(3) Der Studienplan hat den ordentlichen Hörern im Rahmen der in Abs. 2 angeführten Wochenstunden im ersten Studienabschnitt den Besuch von Übungen im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden aus einem der in Abs. 2 Z 1

bis 3 genannten Fächer vorzuschreiben. Schreibt der Studienplan Übungen im Ausmaß von mehr als zwei Wochenstunden vor, so sind diese Wochenstunden angemessen auf die in Abs. 2 Z 1 bis 3

genannten Fächer aufzuteilen."

2. § 4 Abs. 2 hat zu lauten:

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