Zusammenfassung
325. Verordnung: Änderung der Rechtswissenschaftlichen Studienordnung
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 9. Juli 1982, mit der die Rechtswissenschaftliche Studienordnung geändert wird
Auf Grund des Bundesgesetzes über das Studium der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 322/1982 in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.Nr. 458/1972, 561/1978, 332/1981 und 112/1982wird verordnet:Artikel I Die Rechtswissenschaftliche Studienordnung,BGBl. Nr. 148/1979, wird wie folgt geändert:1. § 3 Abs. 3 hat zu lauten:„(3) Der Studienplan hat den ordentlichen Hörern im Rahmen der in Abs. 2 angeführten Wochenstunden im ersten Studienabschnitt den Besuch von Übungen im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden aus einem der in Abs. 2 Z 1bis 3 genannten Fächer vorzuschreiben. Schreibt der Studienplan Übungen im Ausmaß von mehr als zwei Wochenstunden vor, so sind diese Wochenstunden angemessen auf die in Abs. 2 Z 1 bis 3genannten Fächer aufzuteilen."2. § 4 Abs. 2 hat zu lauten:â€...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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