ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Zusammenfassung


73. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.  

  

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten  

IM FOLGENDEN „Vertragsparteien“ genannt,  

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche  

Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,  

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur  

Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der  

Wirtschaftsbeziehungen leisten können,  

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:  

Artikel 1  

Definitionen  

Für die Zwecke dieses Abkommens  

  1. umfasst der Begriff „Investition“ alle Vermögenswerte, und zwar insbesondere aber nicht ausschließlich:

a) Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte wie  

Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Pfandrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte;  

  b) Anteilsr...

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