ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHENBUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES BHUTANÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

Bundesgesetzblatt, 20 März 1991 (Nr. 121/1991)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


121. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Bhutan über technische Zusammenarbeit

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHENBUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES BHUTANÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Bhutan,

IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens,

der sich aus einer engeren technischen Zusammenarbeit ergeben würde,

UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Die österreichische Bundesregierung leistet der Regierung des Königreiches Bhutan im Sinne dieses Abko...

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