ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die Übernahme von Personen an der Grenze

Zusammenfassung


160. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die Übernahme von Personen an der Grenze

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die Übernahme von Personen an der Grenze

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Italienischen Republik sind zum Zweck der Erleichterung der Übernahme von Personen an der Grenze zwischen den beiden Staaten wie folgt übereingekommen:

Abschnitt 1

Übernahme von Staatsangehörigen der Vertragsstaaten Artikel 1

(1) Jede Vertragspartei übernimmt auf Ersuchen der anderen Vertragspartei ohne besondere Formalität auf ihr Gebiet alle Personen, welche nicht oder nicht mehr die auf dem Gebiet der ersuchenden Vertragspartei gültigen Bedingungen zur Einreise oder zum Aufenthalt erfüllen, sofern nachgewiesen wird oder angenommen werden kann, da...

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