Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 31. Mai 1988, mit der Regionen festgelegt werden, in denen ältere Arbeitnehmer einen längeren Arbeitslosengeldbezug haben

Zusammenfassung


279. Verordnung: Festlegung der Regionen, in denen ältere Arbeitnehmer einen längeren Arbeitslosengeldbezug haben

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 31. Mai 1988, mit der Regionen festgelegt werden, in denen ältere Arbeitnehmer einen längeren Arbeitslosengeldbezug haben

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1...

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