Kundmachung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. Juni 1947 über die Aufhebung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes.

Zusammenfassung


141. Kundmachung: Aufhebung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. Juni 1947 über die Aufhebung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes.

Auf Grund des § 48 des Bundesgesetzes vom 26. Februar 1947, B. G.Bl. Nr. 76, über die Regelung von Arbeits- und Lohnbedingungen durch Kollektivverträge und Arbeitsordnungen

(Kollektivvertragsgesetz) wird kundgemacht:

§ 1. Mit Inkraftreten des Kol...

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