Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht ab 1. November 2008 und ab 1. Jänner 2009

Bundesgesetzblatt Nr. 442/2008, 2. Dezember 2008Verordnung (V) › BMSK (Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz)

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Zusammenfassung


Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht ab 1. November 2008 und ab 1. Jänner 2009

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht ab 1. November 2008 und ab 1. Jänner 2009

442. Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht ab 1. November 2008 und ab 1. Jänner 2009

Artikel I

Anpassung in der Kriegsopferversorgung

Auf Grund der §§ 63, 113c und 113e des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2008, wird verordnet:

§ 1. Die Beträge, die an die Stelle der im Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 genannten Beträge treten, werden unter Zugrundelegung der im BGBl. II Nr. 28/2008 angeführten Beträge wie folgt festgestellt:1.Im § 11 Abs. 1

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