Bundesgesetz vom 22. November 1950, womit das Gesetz vom 16. Jänner 1896, RGBl. Nr. 89/1897, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen abgeändert und ergänzt wird (Lebensmittelgesetznovelle).

Zusammenfassung


231. Bundesgesetz: Lebensmittelgesetznovelle.

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Auszug


Bundesgesetz vom 22. November 1950, womit das Gesetz vom 16. Jänner 1896, RGBl. Nr. 89/1897, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen abgeändert und ergänzt wird (Lebensmittelgesetznovelle).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Gesetz vom 16. Jänner 1896, RGBl.

Nr. 89/1897, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen,

wird wie folgt abgeändert und ergänzt:

1. Der § 2 hat zu lauten:

„Aufsichtsorgane.

§ 2. (1) Aufsichtsorgane, denen die in den

§§ 3 bis 5 bezeichneten Befugnisse zustehen,

sind a) die bei den Bezirksverwaltungsbehörden bestellten Amtsärzte und, soweit es. sich um die Beurteilung von Nahrungs- und Genußmitteln animalischen Ursprungs handelt, auch die Amtsti...

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