Zusammenfassung
231. Bundesgesetz: Lebensmittelgesetznovelle.
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Auszug
Bundesgesetz vom 22. November 1950, womit das Gesetz vom 16. Jänner 1896, RGBl. Nr. 89/1897, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen abgeändert und ergänzt wird (Lebensmittelgesetznovelle).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Gesetz vom 16. Jänner 1896, RGBl.Nr. 89/1897, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen,wird wie folgt abgeändert und ergänzt:1. Der § 2 hat zu lauten:„Aufsichtsorgane.§ 2. (1) Aufsichtsorgane, denen die in den§§ 3 bis 5 bezeichneten Befugnisse zustehen,sind a) die bei den Bezirksverwaltungsbehörden bestellten Amtsärzte und, soweit es. sich um die Beurteilung von Nahrungs- und Genußmitteln animalischen Ursprungs handelt, auch die Amtsti...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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