Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember 1982 über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Zusammenfassung


657. Kundmachung: Eröffnung von Kontingenten und Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. l zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 22. Dezember 1982 über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-Durchführungsgese...

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