Zusammenfassung
228. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz
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Auszug
Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Wenn es sich im Hinb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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