Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz

Zusammenfassung


228. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz

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Auszug


Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Wenn es sich im Hinb...

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