Bundesgesetz vom 5. Dezember 1967, mit dem das Bundesgesetz über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz abgeändert wird

Zusammenfassung


16. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz

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Auszug


Bundesgesetz vom 5. Dezember 1967, mit dem das Bundesgesetz über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen: ...

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