Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 25. November 1952, womit das Verzeichnis der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren geändert wird.

Zusammenfassung


1. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 25. November 1952, womit das Verzeichnis der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren geändert wird.

Auf Grund des Art. VIII Abs. 3 Z. 2 des Steueränderungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 191/

1951, in der Fassung des Art. X Abs. 3 des 2. Steueränderungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 8/

1952, wird verordnet:

Das als Anlage A der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. September 1951, BGBl. Nr. 240, womit die Gegenstände bestimmt werden, die für die...

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