Bundesgesetz vom 27. Juni 1962 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz).

Zusammenfassung


196. Bundesgesetz: Rotkreuzschutzgesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 27. Juni 1962 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz ist die anerkannte nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Republik

Österreich; als solche hat sie die sich aus den Ge...

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