Zusammenfassung
196. Bundesgesetz: Rotkreuzschutzgesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 27. Juni 1962 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz ist die anerkannte nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der RepublikÖsterreich; als solche hat sie die sich aus den Ge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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