Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Annahme einer neuen Anlage VI zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

Bundesgesetzblatt Nr. 106/2009, 25. September 2009Kundmachung (K) › BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

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Annahme einer neuen Anlage VI zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Annahme einer neuen Anlage VI zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Annahme einer neuen Anlage VI ...

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