VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Außenhandel der Sozialistischen Republik Rumänien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer der Sozialistischen Republik Rumänien in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Zusammenfassung


291. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Außenhandel der Sozialistischen Republik Rumänien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer der Sozialistischen Republik Rumänien in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erförderlich sind

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Außenhandel der Sozialistischen Republik Rumänien über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer der Sozialistischen Republik Rumänien in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind

Der Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich, vertreten durch Herrn Sektionschef Walter Wallentin und der Minister für Außenhandel de...

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