Bundesgesetz vom 16. Juni 1977, mit dem die Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird

Zusammenfassung


345. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Juni 1977, mit dem die Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 23. November 1965 über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-

Empfangsanlagen, BGBl. Nr. 333/1965, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 371/1967,

BGBl. Nr. 76/1968, BGBl. Nr. 420/1968 und BGBl. Nr. 14/1969 und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 267/1972 wird wie folgt geändert:

1. Dem § 2 ist folgender Abs. 4 anzufügen:

„(4) Zur, Errichtung und zum Betrieb einer Antennenanlage ist eine gesonderte...

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