Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 9. Juli 1945 über die Anrechenbarkeit ausländischer Hochschulstudien und im Auslande abgelegter Prüfungen.

Zusammenfassung


82. Verordnung: Anrechenbarkeit ausländischer Hochschulstudien und im Auslande abgelegter Prüfungen.

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Auszug


Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 9. Juli 1945 über die Anrechenbarkeit ausländischer Hochschulstudien und im Auslande abgelegter Prüfungen.

Auf Grund des § 1, C, Punkt 2, des Hochschulermächtigungsgesetzes,

B. G. Bl. Nr...

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