Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. November 1976 über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum Begleitscheinverfahren, zum Ansageverfahren oder zum Zwischenauslandsverkehr

Zusammenfassung


686. Verordnung: Äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum Begleitscheinverfahren, zum Ansageverfahren oder zum Zwischenauslandsverkehr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. November 1976 über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum Begleitscheinverfahren, zum Ansageverfahren oder zum Zwischenauslandsverkehr

Auf Grund der §§ 53 und 54 des Zollgesetzes 1955, BGBl. Nr. 129, in der...

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