ERKLÄRUNG EUROPÄISCHER REGIERUNGEN ÜBER DIE PRODUKTIONSPHASE DER ARIANE-TRÄGER

Zusammenfassung


249. Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger

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Auszug


ERKLÄRUNG EUROPÄISCHER REGIERUNGEN ÜBER DIE PRODUKTIONSPHASE DER ARIANE-TRÄGER

  

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.  

  

Die Regierungen des Königreichs Belgien, des Königreichs Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland,

der Französischen Republik, Irlands, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande,  

des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen  

Eidgenossenschaft, des Königreichs Spanien, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland,

Vertragsparteien der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-

Träger, die am 14. Januar 1980 zum Beitritt aufgelegt wurde, am 14. April 1980 in Kraft trat und am  

21. Mai 1992 Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1994 erneuert wurde und deren Geltungsdauer am 10. Mai 1999 bis Ende 2001 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 70/2001 verlängert  

worden ist,  

und die Regierungen der Republik Finnland und der Portugiesischen Republik,  

im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet, die Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation sind, im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet –  

GESTÜTZT auf die am 21. September 1973 unterzeichnete Vereinbarung zwischen bestimmten europäischen Regierungen und der Europäischen Weltraumforschungs-Organisation über die Durchführung  

des Raumfahrzeugträger-Programms Ariane, im Folgenden als „Ariane-Vereinbarung“ bezeichnet, insbesondere auf die Artikel 1, III Absatz 1 und V, die für die Produktionsphase des Ariane-Programms eine  

neue Vereinbarung vorsehen;  

GESTÜTZT auf das am 30. Mai 1975 zur Unterzeichnung aufgelegte und am 30....

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