Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 15. Dezember 1977 über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Impfschadengesetzes für das Kalenderjahr 1978

Zusammenfassung


682. Verordnung: Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Impfschadengesetzes für das Kalenderjahr 1978

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 15. Dezember 1977 über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Impfschadengesetzes für das Kalenderjahr 1978

Auf Grund des § 3 Abs. ...

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