Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Dezember 1976 über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Kalenderjahr 1977

Zusammenfassung


699. Verordnung: Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Kalenderjahr 1977

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Dezember 1976 über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Kalenderjahr 1977

Auf Grund des Tuberkulosegesetzes, BGBl.

Nr. 12...

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