Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 7. Jänner 1989 über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1989

Zusammenfassung


30. Verordnung: Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1989

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 7. Jänner 1989 über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1989

Auf Grund des Tuberkulosegesetzes, BGBl.

Nr...

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