Zusammenfassung
506. Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 33/1970. Der Geltungsbereich des Übereinkommens mit Stand 1. September 1978 ist in BGBl. Nr. 507/1978 kundgemacht.
Der Nationalrat hat beschlossen:
1...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links