Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 33/1970. Der Geltungsbereich des Übereinkommens mit Stand 1. September 1978 ist in BGBl. Nr. 507/1978 kundgemacht.

Zusammenfassung


506. Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

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Auszug


Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 33/1970. Der Geltungsbereich des Übereinkommens mit Stand 1. September 1978 ist in BGBl. Nr. 507/1978 kundgemacht.

Der Nationalrat hat beschlossen:

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