Zustimmungserklärung der Österreichischen Bundesregierung zum Abkommen zwischen der NATO und FYROM über den Status des KFOR-Personals in FYROM vom 18. Mai 2001

Zusammenfassung


90. Zustimmungserklärung der Österreichischen Bundesregierung zum Abkommen zwischen der NATO und FYROM über den Status des KFOR-Personals in FYROM vom 18. Mai 2001

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Auszug


Zustimmungserklärung der Österreichischen Bundesregierung zum Abkommen zwischen der NATO und FYROM über den Status des KFOR-Personals in FYROM vom 18. Mai 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ständige Vertretung Österreichs bei der NATO  

Der Missionschef  

No: 90.060/10/02  

Arbeitsübersetzung  

20. Juni 2002  

Sehr geehrter Herr De Vidts,  

ich beehre mich, auf Ihr Schreiben CJ(01)0798 vom 15. Juni 2001 Bezug zu nehmen, mit dem Sie  

Österreich eingeladen haben, die Pflichten, Rechte, Privilegien und Immunitäten von KFOR und ihrer  

Teilnehmer während ihres Aufenthalts auf dem Gebiet der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien anzuwenden, so wie sie im Abkommen vom 18. Mai 2001 enthalten sind, das zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und NATO über – unter anderem – den Status von KFOR-

Personal, das sich auf dem Gebiet der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien befindet, abgeschlossen wurde.  

Die Österreichische Bundesregierung geht davon aus, dass es der Absicht der NATO und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien entspricht, dass das Abkommen für Österreich und österreichisches Personal die selben Pflichten, Rechte, Privilegien und Immunitäten wie für NATO-Staaten und  

ihr Personal, das bei KFOR eingesetzt ist, vorsieht. Die Österreichische Bundsregierung beehrt sich daher,

die Annahme der genannten Rechte, Pflichten, Privilegien und Immunitäten der KFOR während ihres  

Aufenthalts auf dem Gebiet der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, zu bestätigen.  

   

Die Österreichische Bundesregierung geht ferner davor aus, dass dieses Schreiben von der NATO an  

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und an die anderen KFOR-Teilnehmerstaaten, die  

nicht NATO-Mitglieder sind, weitergeleitet wird.  

Gezeichnet:  

Thomas MAYR-HARTING  

Botschafter  

Herrn Baldwin De Vidts  

NATO Rechtsberater  

NATO HQ  

B-1110 Brüssel  

Ständige Vertretung der Republik Mazedonien bei der NATO  

NATO Hauptquartier – M. Wörner Gebäude  

Boulevard Leopold III, 1110 Brüssel  

Tel: 02/707 27 62; Fax: 02/707 27 57  

E-Mail: macedonia.mission@hq.nato.int  

Nr. 250-A1  

Brüssel, 18. Mai 2001  

Exzellenz,  

Es ist mir eine Ehre, Ihnen im Anhang das Schreiben der Außenministerin, Dr. Ilinka Mitreva zu  

übermitteln, in dem Regelungen über den Status des auf dem Territorium der Republik Mazedonien dauernd oder zeitweise stationierten rückwärtigen KFOR-Hauptquartiers („HQ KFOR REAR“) und KFOR-

Personals vorgeschlagen werden, die im Falle Ihres Einverständnisses für die Regierung der Republik  

Mazedonien und für die NATO verbindlich werden.  

Des Weiteren beehre ich mich vorzuschlagen, dass zur Umsetzung von Absatz 5 der vorgeschlagenen Vereinbarung, auf Antrag eines KFOR-truppenstellenden Staates die Gerichtsbarkeit über einen seiner Teilnehmer, dem ein mutmaßliches Vergehen angelastet wird (für das laut Artikel VII des NATO-

Truppenstationierungsabkommens, SOFA, ausschließlich oder vorrangig die Republik Mazedonien zuständig ist), es dem KFOR-truppenstellenden Staat gestattet wird, diese Gerichtsbarkeit auszuüben. Dies  

unter der Voraussetzung, dass die Republik Mazedonien dem betreffenden KFOR-truppenstellenden Staat  

nicht innerhalb von 15 Tagen mitteilt, dass sie aus für die Republik Mazedonien besonders schwerwiegenden Gründen ihre Zuständigkeit weiterhin auszuüben beabsichtigt.  

Ich beehre mich vorzuschlagen, dass das Schreiben der Außenministerin zusammen mit diesem  

Schreiben und Ihrem Antwortschreiben, in dem die Zustimmung der NATO zu den in diesen Schreiben  

dargestellten Regelungen bestätigt wird, eine Vereinbarung darstelle, die mit dem Datum Ihres Antwortschreibens in Kraft tritt.  

Dr. Nano Ruzin  

Botschafter  

Dem ehrenwerten  

Lord Robertson of Port Ellen  

Republik Mazedonien  

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten  

Die Ministerin  

Skopje, 18. Mai ...

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