Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 3. Feber 1986, mit der die Verordnung vom 3. Dezember 1980, BGBl. Nr. 603, in der Fassung des BGBl. Nr. 649/1983 über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung und der Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes bei Abfertigung zum freien Verkehr, zum Eingangsvormerkverkehr oder bei Zollabrechnungen (Abmeldungen) im Eingangsvormerkverkehr geändert wird

Bundesgesetzblatt, 26 Februar 1986 (Nr. 83/1986)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


83. Verordnung: Änderung der Verordnung über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung und der Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes bei Abfertigung zum freien Verkehr, zum Eingangsvormerkverkehr oder bei Zollabrechnungen (Abmeldungen) im Eingangsvormerkverkehr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 3. Feber 1986, mit der die Verordnung vom 3. Dezember 1980, BGBl. Nr. 603, in der Fassung des BGBl. Nr. 649/1983 über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung und der Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes bei Abfertigung zum freien Verkehr, zum Eingangsvormerkverkehr oder bei Zollabrechnungen (Abmeldungen) im Eingangsvormerkverkehr geändert wird

Auf Grund der §§ 53 und 54 des Zollgesetzes 1955, BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 286/1978 wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 3. Dezember 1980, BGBl. Nr. 603, in der Fassung des BGBl. Nr. 649/1983 über die äußere Form der schriftliche...

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