Zusammenfassung
657. Verordnung: Äußere Form der schriftlichen Warenerklärung und der Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes bei Abfertigungen zum freien Verkehr
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. Dezember 1978 über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung und der Erklärung zur Ermittlung des Zollwertes bei Abfertigungen zum freien Verkehr
Auf Grund des § 54 des Zollgesetzes 1955,
BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 286/1978 wird verordnet:§ 1. (1) Für die von den Verfügungsberechtigten nach dem Zollgesetz 1955 abzugeb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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