Zusammenfassung
72. Bundesgesetz: Saatgutgesetz 1997 ? SaatG 1997; Änderung des Sortenschutzgesetzes, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 ? EGVG und des Düngemittelgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz über die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut sowie die Sortenzulassung (Saatgutgesetz 1997 ? SaatG 1997); Bundesgesetz, mit dem das Sortenschutzgesetz geändert wird; Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 ? EGVG geändert wird und Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Saatgutgesetz 1997 – SaatG 1997INHALTSÜBERSICHT 1. TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN§   1 Geltungsbereich§   2 Begriffsbestimmungen§   3 Zuständigkeit und Verfahrensrecht§   4 Artenverzeichnis§   5 Methoden für Saatgut und Sorten§   6 Sorten- und Saatgutblatt 2. TEIL SAATGUTORDNUNG 1. HAUPTSTÜCK Saatgutverkehr§   7 Inverkehrbringen§   8 Inverkehrbringen vor Abschluß der Prüfung auf Keimfähigkeit§   9 Melde- und Aufzeichnungspflichten 2. HAUPTSTÜCK Anerkennung oder Zulassung von Saatgut und Standardsaatgut 1. Abschnitt Verfahren zur Anerkennung oder Zulassung von Saatgut§ 10 Antrag§ 11 Bescheinigung§ 12 Abänderung§ 13 Amtswegige Abänderung oder Aufhebung 2. Abschnitt Allgemeine Anforderungen an das Saatgut§ 14 Beschaffenheit§ 15 Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung§ 16 Probenahme§ 17 Nachprüfungen 3. Abschnitt Anerkanntes Saatgut§ 18 Voraussetzungen für die Anerkennung§ 19 Anforderungen an den Vermehrungsbetrieb und die Vermehrungsfläche§ 20 Anforderungen an den Feldbestand der Vermehrungsfläche§ 21 Anerkennung von noch nicht endgültig anerkanntem Saatgut§ 22 Anerkennung nach dem OECD-System 4. Abschnitt Handels- und Behelfssaatgut§ 23 Handelssaatgut§ 24 Behelfssaatgut 5. Abschnitt Saatgutmischungen§ 25 Zulassung von Saatgutmischungen§ 26 Zulassungsverfahren§ 27 Verbringen von Saatgutmischungen ins Inland 6. Abschnitt Versuchssaatgut§ 28 Bewilligung und Zulassung von Versuchssaatgut 7. Abschnitt Standardsaatgut§ 29 Voraussetzungen für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Standardsaatgut§ 30 Berechtigung und deren Aberkennung§ 31 Pflichten der Berechtigten 3. HAUPTSTÜCK Einfuhr aus Drittstaaten§ 32 Vermehrungssaatgut, Zertifiziertes Saatgut und Standardsaatgut§ 33 Handelssaatgut, Behelfssaatgut, Versuchssaatgut und Saatgutmischungen§ 34 Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffeln§ 35 Einfuhrbescheinigung§ 36 Ausnahmen§ 37 Überwachung 3. TEIL ÜBERWACHUNG UND SAATGUTVERKEHRSKONTROLLE 1. HAUPTSTÜCK Organisation der Überwachung und Saatgutverkehrskontrolle§ 38 Überwachung und Saatgutverkehrskontrolle§ 39 Fachlich befähigte Personen§ 40 Ermächtigte Personen und technische Einrichtungen 2. HAUPTSTÜCK Befugnisse und Pflichten bei der Überwachung und Saatgutverkehrskontrolle§ 41 Befugnisse und Pflichten der Überwachungs- und Aufsichtsorgane§ 42 Beschlagnahme§ 43 Verfügungsrecht über beschlagnahmtes Saatgut§ 44 Duldungspflichten§ 45 Untersuchung und Begutachtung 4. TEIL SORTENORDNUNG 1. HAUPTSTÜCK Sortenzulassung§ 46 Voraussetzungen für die Sortenzulassung§ 47 Unterscheidbarkeit§ 48 Homogenität§ 49 Beständigkeit§ 50 Landeskultureller Wert§ 51 Sortenbezeichnung 2. HAUPTSTÜCK Sortenzulassungsverfahren§ 52 Antrag§ 53 Weitere Züchter§ 54 Bekanntgabe der eintragbaren Sortenbezeichnung§ 55 Einwendungen gegen die Sortenbezeichnung§ 56 Sortenzulassungsprüfung§ 57 Mängelbehebungsverfahren§ 58 Sortenzulassung§ 59 Dauer und Ende der Sortenzulassung§ 60 Verlängerung der Sortenzulassung§ 61 Antrag auf Aufhebung der Sortenbezeichnung§ 62 Aufhebung der Sortenbezeichnung von Amts wegen§ 63 Verpflichtung zur Sortenerhaltung§ 64 Aufhebung der Sortenzulassung von Amts wegen 3. HAUPTSTÜCK Sortenliste§ 65 Sortenliste 4. HAUPTSTÜCK Sortenzulassungskommission§ 66 Aufgaben und Zusammensetzung§ 67 Einberufung und Beschlußfassung 5. TEIL SONSTIGE, SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 1. HAUPTSTÜCK Gebühren und Datenverkehr§ 68 Gebühren§ 69 Datenverkehr§ 70 Werbung und Irreführung 2. HAUPTSTÜCK Strafbestimmungen und Sicherungsmaßnahmen§ 71 Verwaltungsstrafen§ 72 Verfall 3. HAUPTSTÜCK Übergangsbestimmungen§ 73 Zuchtbuch für Kulturpflanzen und Sortenverzeichnis§ 74 Zugelassene Sorten nach dem Pflanzenzuchtgesetz und dem Saatgutgesetz 1937§ 75 Anhängige Verfahren nach dem Pflanzenzuchtgesetz und dem Saatgutgesetz 1937§ 76 Sonstige Übergangsbestimmungen 4. HAUPTSTÜCK Schlußbestimmungen§ 77 Aufhebung von Rechtsvorschriften§ 78 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften§ 79 Vollziehung§ 80 Inkrafttreten 1. Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Geltungsbereich§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung 1. der Richtlinie 366L0400 des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut(ABl. Nr. L 125 vom 11. Juli 1966, S 2290),2. der Richtlinie 366L0401 des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzen-saatgut (ABl. Nr. L 125 vom 11. Juli 1966, S 2298),3. der Richtlinie 366L0402 des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut(ABl. Nr. L 125 vom 11. Juli 19...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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