Zusammenfassung
114. Bundesgesetz: Saatgutgesetznovelle 1953.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, womit das Saatgutgesetz 1937 abgeändert und ergänzt wird (Saatgutgesetznovelle 1953).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Saatgutgesetz 1937, BGBl. Nr. 236, wird in nachstehender Weise abgeändert und ergänzt:1. § 1 Abs. 1 hat zu lauten:„(1) Dieses Bundesgesetz findet auf Sämereien landwirtschaftlicher Kulturpflanzen mit Ausnahme von Blumensämereien und — sofern dies im...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links