Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, womit das Saatgutgesetz 1937 abgeändert und ergänzt wird (Saatgutgesetznovelle 1953).

Zusammenfassung


114. Bundesgesetz: Saatgutgesetznovelle 1953.

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Auszug


Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, womit das Saatgutgesetz 1937 abgeändert und ergänzt wird (Saatgutgesetznovelle 1953).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Saatgutgesetz 1937, BGBl. Nr. 236, wird in nachstehender Weise abgeändert und ergänzt:

1. § 1 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Dieses Bundesgesetz findet auf Sämereien landwirtschaftlicher Kulturpflanzen mit Ausnahme von Blumensämereien und — sofern dies im...

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