Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung des Saatgutgesetzes 1997 (Saatgutverordnung)

Zusammenfassung


299. Verordnung: Saatgutverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung des Saatgutgesetzes 1997 (Saatgutverordnung)

Auf Grund der §§ 2 Abs. 3 Z 5, 4, 10 Abs. 3, 28 Abs. 2 und 36 Abs. 2 des Saatgutgesetzes 1997,

BGBl. I Nr. 72/1997, wird verordnet:

§ 1. (1) Dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen die in der Anlage Spalte 2 genannten Arten in Form der in der Anlage Spalte 3 genannten Saatgutkategorien.

(2) In der Anlage Spalte 3 steht die Abkürzung 1. „Vm“ für Vermehrungssaatgut,

2. „Z“ für Zertifiziertes Saatgut,

3. „Z 1“ für Zertifiziertes Saatgut erster Generation,

4. â...

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