Entschließung des Bundespräsidenten vom 24. März 1987, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten eigenen Bundesministern übertragen wird

Zusammenfassung


120. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten eigenen Bundesministern übertragen wird

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Auszug


Entschließung des Bundespräsidenten vom 24. März 1987, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten eigenen Bundesministern übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich dem Bundesminister Dr. Franz LÖSCHNAK die sachlic...

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