Entschließung des Bundespräsidenten vom 3. November 1960, betreffend die Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Zusammenfassung


210. Entschließung des Bundespräsidenten: Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

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Auszug


Entschließung des Bundespräsidenten vom 3. November 1960, betreffend die Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Auf Grund des Artikels 77 Absatz 3 des Bundes-...

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