Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. Jänner 1970, mit der Teile der Eisen Straße, der Pyhrnpaß Straße, der Salzkammergut Straße, der Voralpen Straße sowie der Wiener Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke umgelegt und entbehrlich gewordene Straßenteilstücke als Bundesstraße aufgelassen werden

Zusammenfassung


65. Verordnung: Umlegung von Teilen der Eisen Straße, der Pyhrnpaß Straße, der Salzkammergut Straße, der Voralpen Straße sowie der Wiener Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke und Auflassung entbehrlich gewordener Straßenteilstücke als Bundesstraße

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. Jänner 1970, mit der Teile der Eisen Straße, der Pyhrnpaß Straße, der Salzkammergut Straße, der Voralpen Straße sowie der Wiener Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßenteilstücke umgelegt und entbehrlich gewordene Straßenteilstücke als Bundesstraße aufgelassen werden

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet:

1. Das Straßenteilstück der Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde Steyr von km 19,640

(alt) „Ennserknoten" bis km 22,600 (alt) auf die neu hergestellte bzw. neu herzustellende Straßentrasse,

welche von k...

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