ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE

Zusammenfassung


335. Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

(Übersetzung)

Die Vertragsstaaten,

im Bewußtsein, daß die Verwendung von Satelliten für die Verbreitung programmtragender Signale sowohl im Umfang als auch in der geographischen Reichweite rasch zunimmt;

in Besorgnis darüber, daß

es kein weltweites System gibt,

um die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale durch Verbreiter zu verhindern, für die sie n...

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