Kundmachung des Bundesministers für Inneres vom 21. Feber 1969 über die Aufhebung des ersten Satzes des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 23. Oktober 1954, Zl. 123.523-3/54, wegen Gesetzwidrigkeit durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


88. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des Erlasses des Bundesministers für Inneres, betreffend Zuweisung von Disziplinarsachen an eine andere Bundespolizeibehörde, wegen Gesetzwidrigkeit durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Inneres vom 21. Feber 1969 über die Aufhebung des ersten Satzes des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 23. Oktober 1954, Zl. 123.523-3/54, wegen Gesetzwidrigkeit durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bund...

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