Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV) geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 434/2004, 18. November 2004Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV) geändert wird

434. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (SchäHöV) geändert wird

Auf Grund der §§ 10 Abs.1, 15 Abs. 7 und 16 Abs. 6 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bund...

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