Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung - SchäHöV) geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 130/2006, 27. März 2006Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Änderung der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung - SchäHöV) geändert wird

130. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung - SchäHöV) geändert wird

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, ...

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