Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 17. Mai 1976 über Höchstwerte von Rückständen von zur Schädlingsbekämpfung verwendeten Stoffen in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft (Schädlingsbekämpfungsmittel- Höchstwerteverordnung)

Zusammenfassung


456. Verordnung : Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerte Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 17. Mai 1976 über Höchstwerte von Rückständen von zur Schädlingsbekämpfung verwendeten Stoffen in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft (Schädlingsbekämpfungsmittel- Höchstwerteverordnung)

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Z. 2, des § 15 Abs. 7

und de...

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