Zusammenfassung
191. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
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Auszug
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (BGBl. III Nr. 153/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/1999) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:Andorra 28. Juli 1999Griechenland 22. Juni 1999Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden haben diese Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:Andorra Vorbehalte In Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 erklärt der andorranische Staat, daß Abs. 1 von Art. 2...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
