Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Bundesgesetzblatt, 21 Oktober 1999 (Nr. 191/1999)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


191. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (BGBl. III Nr. 153/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/1999) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Andorra 28. Juli 1999

Griechenland 22. Juni 1999

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden haben diese Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:

Andorra Vorbehalte In Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 2 erklärt der andorranische Staat, daß Abs. 1 von Art. 2...

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