Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Zusammenfassung


261. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 6. August 2002 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Geldwäsche s...

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