Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. August 1986 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll, des Abkommens über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts samt Protokoll und des Abkommens über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht samt Protokoll

Zusammenfassung


456. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll, des Abkommens über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts samt Protokoll und des Abkommens über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht samt Protokoll

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. August 1986 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll, des Abkommens über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts samt Protokoll und des Abkommens über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht samt Protokoll

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Völkerbundes und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden bzw. ihre Kontinuitätserklärungen zum Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll, zum Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Scheckprivatrechts samt Protokoll und zum Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht samt Protokoll

(BGBl. Nr. 47/1959) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterle...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen