Bundesgesetz vom 10. Dezember 1968, betreffend Schenkung von Bundesvermögen an die Bundesländer und die Stadt Wien aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Tages des Erstehens der Republik Österreich

Zusammenfassung


8. Bundesgesetz: Schenkung von Bundesvermögen an die Bundesländer und die Stadt Wien aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Tages des Erstehens der Republik Österreich

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Auszug


Bundesgesetz vom 10. Dezember 1968, betreffend Schenkung von Bundesvermögen an die Bundesländer und die Stadt Wien aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Tages des Erstehens der Republik Österreich

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Schenkungen von Bundesvermögen ermächtigt:

I. An das Land Burgenland:

Die Liegenschaft EZ. 577, KG. Eisenstadt, besteh...

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