Bundesgesetz vom 21. Feber 1983 über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs (Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz)

Zusammenfassung


142. Bundesgesetz: Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. Feber 1983 über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs (Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über den Stand, die Entwicklung und die Leistungen des Straßen- und Schienenverkehrs nach Maßgabe dieses Gesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 1965,

BGBl. Nr. 91, durchzuführen.

§ 2. Gegenstand der Erhebungen sind:

1. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Güterverkehrs;

2. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Personenverkehrs;

3. die für die Beurt...

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