Zusammenfassung
142. Bundesgesetz: Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. Feber 1983 über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs (Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über den Stand, die Entwicklung und die Leistungen des Straßen- und Schienenverkehrs nach Maßgabe dieses Gesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 1965,BGBl. Nr. 91, durchzuführen.§ 2. Gegenstand der Erhebungen sind:1. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Güterverkehrs;2. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Personenverkehrs;3. die für die Beurt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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