Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung)

Bundesgesetzblatt Nr. 298/2008, 27. August 2008Verordnung (V) › BKA (Bundeskanzleramt)

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Schifffahrtsanlagenverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung)

298. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung) Auf Grund der §§ 58 bis 60, 67 und 70 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2008, und der §§ 32 Abs. 2 und 39 Abs. 3 sowie §§ 60 bis 63 in Verbindung mit 123 Abs. 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl.Nr. 450/1994, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 13/2007, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Landesverteidigung sowie mit Ausnahme des 4. Teiles im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. TEILAllgemeine Bestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

§ 3. Reinhaltung der Gewässer

2. TEILAusgestaltung, Betrieb und Benützung von Schifffahrtsanlagen

§ 4. Ausgestaltung von Länden

§ 5. Betrieb und Benützung von Länden

§ 6. Zusätzliche Bestimmungen für Versorgungsländen

§ 7. Zusätzliche Bestimmungen für Länden für gefährliche Güter

§ 8. Häfen

§ 9. Einrichtungen für die Schifffahrttreibenden in Häfen

§ 10. Benützungsbeschränkungen für öffentliche Häfen

§ 11. Zusätzliche Bestimmungen für Häfen für gefährliche Güter

§ 12. Umschlagsanlagen für gefährliche Güter

§ 13. Zusätzliche Bestimmungen für Umschlagsanlagen für flüssige gefährliche Stoffe als Massengut und Versorgungsanlagen

§ 14. Schwimmende Schifffahrtsanlagen

§ 15. Schwimmende Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe

§ 16. Schwimmende Anlagen zur Lagerung entzündbarer flüssiger gefährlicher Güter

§ 17. Landungsanlagen für den Fahrgastverkehr

§ 18. Allgemeine Bestimmungen für Fähranlagen

§ 19. Zusätzliche Bestimmungen für Hochseilfähren

§ 20. Roll on / Roll off-Anlagen an Wasserstraßen

§ 21. Schleusen an der Donau

§ 22. Maßgebliche Wasserstände auf Wasserstraßen

§ 23. Zusätzliche Bestimmungen für Schifffahrtsanlagen auf Seen

3. TEILSonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen

§ 24. Sonstige Anlagen - allgemeine Bestimmungen

§ 25. Brücken über Wasserstraßen

§ 26. Überspannungen von Wasserstraßen

§ 27. Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Brücken über Wasserstraßen

§ 28. Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Überspannungen von Wasserstraßen

§ 29. Wasserflugplätze auf Wasserstraßen

§ 30. Anlagen, die für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind

4. TEILMaßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern

§ 31. Allgemeines

§ 32. Sicherung der Arbeitsplätze und der Zugänge

§ 33. Zugänge zu Fahrzeugen

§ 34. Beförderung von Arbeitnehmern mit Fahrzeugen

§ 35. Sicherung der Ladeluken und sonstiger Öffnungen

§ 36. Beleuchtung der Arbeitsplätze an Bord

§ 37. Lukendeckel

§ 38. Hebe- und Fördereinrichtungen und Zubehör

§ 39. Bedienung von Hebe- und Fördereinrichtungen

§ 40. Sicherheitsmaßnahmen beim Umschlag

5. TEILHafenentgelte für öffentliche Häfen

§ 41. Arten der Hafenentgelte

§ 42. Ufergeld

§ 43. Liegegeld

§ 44. Winterstandsgeld

§ 45. Bemessungsgrundlagen

§ 46. Hafenentgelttarif

§ 47. Befreiungen

§ 48. Zahlungspflichtige

§ 49.

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