Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Schlechtwetterflugwege festgelegt werden (Schlechtwetterflugwege-Verordnung ? SWFV)

Zusammenfassung


4. Verordnung: Schlechtwetterflugwege-Verordnung ? SWFV

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Schlechtwetterflugwege festgelegt werden (Schlechtwetterflugwege-Verordnung ? SWFV)

Auf Grund des § 85 Abs. 4 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung verordnet:

§ 1. (1) Schlechtwetterflugwege sind die Gebiete der Republik Österreich, welche in den Korridoren liegen, deren Verlauf durch Abs. 2 bestimmt...

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