Zusammenfassung
86. Schlußakte der 9. Tagung der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,Protokoll zur Berichtigung des französischen Wortlautes des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens vom 15. Juni 1955, Niederschrift zur Berichtigung des Protokolls zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, des Protokolls zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Niederschrift, betreffend die Unterzeichnung des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Abkommen über die Organisation für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels.
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Auszug
SCHLUSSAKTE DER NEUNTEN TAGUNG DER VERTRAGSPARTEIEN DES ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS
Nachdem die Schlußakte der 9. Tagung der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,
das Protokoll zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,das Protokoll zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,das Protokoll über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,das Protokoll zur Berichtigung des französischen Wortlautes des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens vom 15. Juni 1955,die Niederschrift zur Berichtigung des Protokolls zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, des Protokolls zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und des Protokolls über organisatorischeÄnderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens,die Niederschrift, betreffend die Unterzeichnung des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, und das Abkommen über die Organisation für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels,welche also lauten:(Übersetzung.)Die VERTRAGSPARTEIEN haben auf ihrer Achten Tagung am 24. Oktober 1953 beschlossen,auf ihrer Neunten Tagung die Durchführung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens auf Grund der bei seiner vorläufigen Anwendung gewonnenen Erfahrungen zuüberprüfen und zu untersuchen,inwieweit es wünschenswert wäre, die Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens und die zu seiner Durchführung getroffenen Abmachungen zuändern oder zu ergänzen, damit die Verwirklichung der Ziele des Allgemeinen Abkommens beschleunigt und erleichtert wird.Die VERTRAGSPARTEIEN haben auf ihrer Neunten Tagung,die vom 28. Oktober 1954bis zum 7. März 1955 in Genf stattfand, folgende Übereinkünfte ausgearbeitet, die den vertretenen Regierungen vorgelegt werden:1. Protokoll zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens;2. Protokoll zur Änderung der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens;3. Protokoll über organisatorischeÄnderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens;4. Abkommen über die Organisation für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels.Die Texte dieser Übereinkünfte in englischer und französischer Sprache sind dieser Schlußakte beigefügt und werden hiemit beglaubigt.ZU URKUND DESSEN haben die dazu gehörig bevollmächtigten Vertreter der Regierungen,die an dieser Tagung teilgenommen haben, diese Schlußakte unterzeichnet.GESCHEHEN zu Genf, am zehnten März neunzehnhundertfünfundfünfzig,in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Fassungen in gleicher Weise authentisch sind. (Übersetzung)PROTOKOLL ZUR ÄNDERUNG DES TEILES I UND DER ARTIKEL XXIX UND XXX DES ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „die Vertragsparteien"und „das Allgemeine Abkommen" bezeichnet),IN DEM WUNSCHE, das Allgemeine Abkommen gemäßseinem Artikel XXX zu ändern,SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:1. Die Artikel I, II, XXIX und XXX des Allgemeinen Abkommens,seine Anlagen A, B,C, D, E, F, G und I sowie die Listen zum Allgemeinen Abkommen werden wie folgt geändert;der nachstehende neue Artikel wird eingefügt:A Artikel XXIX und die Anmerkung zu diesem Artikel in Anlage I (die nach Abschnitt BBi)des Protokolls zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Abkommens Anlage H wird, jedoch im folgenden als „Anlage I" bezeichnet ist) werden gestrichen;ferner wird der nachstehende neue Artikel nach der Überschrift„TEIL I" eingefügt:„Artikel I Ziele 1. Die Vertragsparteien anerkennen,daß ihre Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf die Erhöhung des Lebensstandards,auf die Verwirklichung der Vollbeschäftigung,auf ein hohes und ständig steigendes Niveau des Realeinkommens und der wirksamen Nachfrage, auf die volle Erschließung der Hilfsquellen der Welt, auf die Steigerung der Produktion und des Austausches von Waren sowie auf die Förderung einer fortschreitenden Entwicklung der Wirtschaft aller Vertragsparteien gerichtet sein sollen.2. Die Vertragsparteien haben den Wunsch, zur Verwirklichung dieser Ziele im Rahmen dieses Abkommens durch den Abschluß von Vereinbarungen beizutragen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen auf einen wesentlichen Abbau der Zölle und anderer Handelsschranken sowie auf die Beseitigung der Diskriminierung im internationalen Handel abzielen."B a) Vorbehaltlich des Absatzes 7 dieses Protokolls wird die Nummer des Artikels I (der nach diesem Abschnitt Artikel II wird, jedoch im folgenden als„Artikel I" bezeichnet ist) in II geändert; dies gilt sowohl für den Artikel selbst als auch für die Artikel II (der nach Abschnitt C a) dieses Proto...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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